
Seit Wochen häufen sich die Beschwerden von klein- und mittelständischen Unternehmen und Soloselbstständigen, die durch das RP Kassel aufgefordert wurden, Corona-Soforthilfen aus dem Zeitraum vom März – Juni 2020 zurückzuzahlen. Das bedeutet für viele auch eine existenzielle Schieflage, da nach fünf Jahren die Soforthilfen zurückgefordert werden – oft im Glauben, dass es sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss handelte. Der Ärger ist verständlich.