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Der Ärger ist verständlich!

Montag, den 01.09.2025
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Seit Wochen häufen sich die Beschwerden von klein- und mittelständischen Unternehmen und Soloselbstständigen, die durch das RP Kassel aufgefordert wurden, Corona-Soforthilfen aus dem Zeitraum vom März – Juni 2020 zurückzuzahlen. Das bedeutet für viele auch eine existenzielle Schieflage, da nach fünf Jahren die Soforthilfen zurückgefordert werden – oft im Glauben, dass es sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss handelte. Der Ärger ist verständlich. 
Zum einen ist es methodisch in der Art der Abfrage zu Irritationen gekommen, zum anderen ist die Rückmeldefrist und auch die Art der zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe nicht vollständig nachvollziehbar. Ursache für das Rückmeldeverfahren ist eine Aufforderung des Bundeswirtschaftsministeriums, das die Länder zur konkreten Prüfung aufgrund einer Forderung des Bundesrechnungshofs angewiesen hat.
Ich habe mich in der vergangenen Woche an den Hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, Regierungspräsident Mark Weinmeister sowie an die AG Wirtschaft unserer Berliner SPD-Bundestagsfraktion gewandt. Der hessische Wirtschaftsminister hat zwischenzeitlich die Initiative ergriffen und in einer Meldung festgestellt, dass die anzuwendenden Fristen sowie Kriterien nochmal einer Prüfung unterzogen sowie eine Erhöhung der Bagatellgrenze geprüft werden. Betroffene können zunächst erstmal beim RP eine Fristverlängerung beantragen. Auch die Ratenzahlung sowie mögliche Stundung können beantragt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Der RP wird alle Betroffenen zeitnah erneut anschreiben. Unsere Landtagsabgeordneten Esther Kalveram und Oliver Ulloth, MdL sind hier auf Landesebene sehr aktiv und kümmern sich drum, dass das Thema zeitnah im Sinne der Betroffenen geregelt wird.
Unabhängig dessen bin ich der Auffassung, dass bei der Prüfung auf möglicherweise zu viel gezahlte Corona-Soforthilfen ein bundesweit einheitlicher Standard angewendet werden muss, der u.a. auch die Berücksichtigung eines angemessenen fiktiven Unternehmerlohns beinhaltet. Denn anders als etwa in weiten Teilen in NRW, wird dieser in Hessen gar nicht berücksichtigt, was aber die konkrete Realität nicht abbildet, denn die betroffenen Selbstständigen benötigen ebenfalls eine Grundlage für ihren eigenen Lebensunterhalt. Hier ist konkret Nachbesserungsbedarf nötig.

Veröffentlicht: 01.09.2025

© Daniel Bettermann - SPD-Kandidat für den Wahlkreis Kassel
Datum des Ausdrucks: 04.09.2025